In der Hausratversicherung der Degenia werden Versicherungssumme und Beitrag jedes Jahr an die Preisentwicklung angepasst. Erfahren Sie, welcher Verbraucherpreisindex maßgeblich ist, wie die neue Summe berechnet und aufgerundet wird und wie Sie der Anpassung innerhalb eines Monats in Textform widersprechen können.
a) Anpassung nach dem Preisindex:
Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes – siehe b) – angepasst.
b) Berechnung der Anpassung:
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat.
Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
- Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
- Die neue Versicherungssumme wird auf volle hundert Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben.
c) Berechnung des Beitrags:
Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
d) Widerspruchsrecht:
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
§ 10 Anpassung des Beitrags
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Hausrat im Wert stets ausreichend abgesichert bleibt, passt sich die Versicherungssumme jedes Jahr automatisch an die allgemeine Preisentwicklung an. Grundlage ist ein festgelegter Teil des amtlichen Verbraucherpreisindexes. Steigen die Preise, steigt auch die Summe – und mit ihr der Beitrag. Sinken die Preise, verringert sich beides entsprechend. Wenn Sie diese jährliche Anpassung nicht möchten, können Sie ihr innerhalb eines Monats schriftlich oder in anderer Textform widersprechen.
Häufige Fragen
Wann wird die Versicherungssumme angepasst?
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend der Preisentwicklung.
Welcher Index ist für die Anpassung maßgeblich?
Maßgebend ist der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), und zwar der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
Wie wird die neue Versicherungssumme ermittelt?
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme wird auf volle hundert Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben.
Wie wirkt sich die Anpassung auf den Beitrag aus?
Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Kann ich der Anpassung widersprechen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme können Sie der Anpassung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.