Die Hausratversicherung der Degenia enthält eine Beitragsanpassungsklausel, die festlegt, wann Beiträge für Verträge mit gleichen Tarifmerkmalen angepasst werden dürfen, wie die Anpassung schriftlich mitgeteilt wird und welches Kündigungsrecht dem Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhung zusteht.
a) Berechtigung zur Beitragsanpassung:
Die degenia Versicherungsdienst AG ist in Rücksprache mit dem Versicherer berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese Verträge, überschreiten.
Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik sind anzuwenden.
b) Inkrafttreten und Mitteilung:
Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres in Kraft.
Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages schriftlich mit.
Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht nach der nachfolgenden § c) zu belehren.
c) Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Erhöht der Versicherer die Beiträge, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag kündigen.
§ 11 Wohnungswechsel
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge können angepasst werden, wenn die Aufwendungen für Schäden und Kosten eines Geschäftsjahres höher ausfallen als die eingenommenen Beiträge für vergleichbare Verträge. Eine solche Anpassung gilt ab dem nächsten Versicherungsjahr und wird rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt. Wird der Beitrag erhöht, dürfen Sie den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag angepasst werden?
Eine Anpassung ist möglich, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer für Verträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang überschreiten. Dabei gelten die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik.
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres in Kraft.
Wie werde ich über eine Anpassung informiert?
Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages schriftlich mit.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht der Versicherer die Beiträge, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018