Bei einem Wohnungswechsel geht der Schutz der Degenia Hausratversicherung automatisch auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs sind beide Wohnungen abgesichert, und der Schutz in der bisherigen Wohnung endet spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn.
Umzug in eine neue Wohnung im Tarif T18:
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
- Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn.
- Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, zieht Ihr Versicherungsschutz sozusagen mit um. In der Übergangsphase sind sowohl die alte als auch die neue Wohnung abgesichert, sodass Ihr Hausrat während des Transports nicht ohne Schutz dasteht. Die alte Wohnung bleibt dabei nicht unbegrenzt mitversichert, sondern nur bis zum Ende der genannten Frist.
Häufige Fragen
Geht der Versicherungsschutz bei einem Umzug automatisch auf die neue Wohnung über?
Ja. Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
Bin ich während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Wie lange bleibt die bisherige Wohnung versichert?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.