Ein Umzug ins Ausland hat bei der Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 klare Folgen: Der Schutz geht nicht auf die neue Wohnung außerhalb Deutschlands über und erlischt in der bisherigen Wohnung spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn. Was das für deinen Hausrat bedeutet, erfährst du hier.
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, gilt Folgendes:
- Der Versicherungsschutz geht nicht auf die neue Wohnung über.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Ziehst du mit deinem Hausrat in eine Wohnung außerhalb Deutschlands, nimmt der Schutz aus diesem Tarif den Umzug nicht mit. Für die alte Wohnung besteht der Schutz nach Beginn des Umzugs nur noch für begrenzte Zeit – spätestens nach drei Monaten endet er.
Häufige Fragen
Geht der Versicherungsschutz bei einem Umzug ins Ausland auf die neue Wohnung über?
Nein. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
Wie lange besteht der Schutz für die bisherige Wohnung noch?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn.
Ab wann läuft die Drei-Monats-Frist?
Die Frist beginnt mit dem Umzugsbeginn. Spätestens drei Monate danach erlischt der Schutz in der bisherigen Wohnung.
Gilt diese Regelung auch, wenn die neue Wohnung in Deutschland liegt?
Diese Regelung betrifft ausdrücklich den Fall, dass die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018