Nach einem Schaden in der Hausratversicherung der Degenia halten Sachverständige ihre Ergebnisse in einer festen Feststellung fest: vom Verzeichnis der betroffenen Sachen und ihren Versicherungswerten über Wiederbeschaffungskosten und Restwerte bis hin zu den versicherten Kosten – und in bestimmten Fällen auch dem Wert der unbeschädigten Sachen.
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
- ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles;
- die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
- die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;
- die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten;
- den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Was bedeutet das konkret?
Wird nach einem Schaden ein Sachverständiger eingeschaltet, muss dessen Feststellung bestimmte Punkte abdecken: Welche versicherten Sachen betroffen sind und was sie zum Zeitpunkt des Schadens wert waren, was Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung kostet, welchen Restwert beschädigte Sachen noch haben und welche versicherten Kosten anfallen. Ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird zusätzlich der Wert der unbeschädigt gebliebenen Sachen erfasst.
Häufige Fragen
Was muss die Feststellung des Sachverständigen enthalten?
Sie muss ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen samt deren Versicherungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten, die Restwerte der betroffenen Sachen sowie die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten enthalten.
Welcher Zeitpunkt gilt für die Versicherungswerte?
Maßgeblich sind die nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.
Wann wird der Wert der nicht betroffenen Sachen erfasst?
Der Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen wird festgestellt, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Werden auch Restwerte berücksichtigt?
Ja, die Feststellung enthält die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018