In der Degenia Hausratversicherung überträgt der Versicherungsnehmer Besitz, Eigentum und alle sonstigen Rechte an zurückerlangten Sachen auf den Versicherer, wenn er diese entwendeten oder abhandengekommenen Sachen wiedererlangt und dem Versicherer zur Verfügung stellen muss.
Übertragung der Rechte an zurückerlangten Sachen:
Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer folgende Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen:
- den Besitz,
- das Eigentum,
- alle sonstigen Rechte.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine Sache, für die Sie bereits eine Leistung erhalten haben, wieder zurückbekommen und diese dem Versicherer überlassen müssen, dann gehen die damit verbundenen Rechte an den Versicherer über. Das betrifft den Besitz, das Eigentum sowie alle weiteren Rechte, die Ihnen an der Sache zustehen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Rechte müssen bei zurückerlangten Sachen übertragen werden?
Übertragen werden der Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte, die dem Versicherungsnehmer mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Wann kommt die Übertragung der Rechte zum Tragen?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen hat.
An wen werden die Rechte übertragen?
Die Rechte werden an den Versicherer übertragen.
Gilt diese Regelung in der Degenia Hausratversicherung im Tarif T18?
Ja, die Regelung zur Übertragung der Rechte gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018