Wer seinen Hausrat bei der Degenia Hausratversicherung und zugleich bei einem weiteren Versicherer gegen dieselbe Gefahr absichert, muss diese Mehrfachversicherung unverzüglich melden – mit Angabe des anderen Versicherers und der Versicherungssumme. Was der Tarif T18 dazu vorschreibt, lesen Sie hier.
Im Tarif T18 der Degenia Hausratversicherung gilt für die Anzeigepflicht Folgendes:
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen.
In der Mitteilung sind anzugeben:
- der andere Versicherer
- die Versicherungssumme
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Hausrat gleichzeitig bei mehreren Gesellschaften gegen dieselbe Gefahr versichert haben, sollten Sie das dem Versicherer ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Dabei geben Sie an, um welchen anderen Versicherer es sich handelt und wie hoch die dort vereinbarte Versicherungssumme ist. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Wann muss ich eine weitere Versicherung mitteilen?
Wenn Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert haben, müssen Sie die andere Versicherung unverzüglich mitteilen.
Welche Angaben muss die Mitteilung enthalten?
In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Wie schnell muss die Mitteilung erfolgen?
Die andere Versicherung ist dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.
Für welchen Tarif gilt diese Anzeigepflicht?
Diese Regelung gilt im Tarif T18 der Hausratversicherung der Degenia.