Bei der Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 kann der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließen. Die Rechte aus dem Vertrag darf jedoch ausschließlich der Versicherungsnehmer ausüben – selbst dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Für die Rechte aus dem Vertrag gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 Folgendes:
- Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
- Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu.
- Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Was bedeutet das konkret?
Sie können eine Hausratversicherung abschließen, die den Besitz einer anderen Person absichert. Rechtlich handeln dürfen aus diesem Vertrag aber nur Sie als Versicherungsnehmer – nicht die versicherte Person. Das bleibt auch dann so, wenn diese Person den Versicherungsschein in Händen hält.
Häufige Fragen
Kann ich eine Hausratversicherung für eine andere Person abschließen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht auch dem Versicherten.
Darf der Versicherte die Rechte ausüben, wenn er den Versicherungsschein besitzt?
Nein. Auch wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt, stehen die Rechte aus dem Vertrag nur dem Versicherungsnehmer zu.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018