Bei der Zahlung der Entschädigung in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 wirken Versicherungsnehmer und Versicherter zusammen: Vor einer Auszahlung an den Versicherungsnehmer kann ein Nachweis über die Zustimmung des Versicherten verlangt werden, und der Versicherte kann eine Zahlung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers fordern.
Zahlung der Entschädigung im Tarif T18:
- Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
- Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Bei der Auszahlung der Entschädigung wirken Versicherungsnehmer und Versicherter zusammen. Damit an den Versicherungsnehmer gezahlt wird, kann der Versicherer einen Nachweis über die Zustimmung des Versicherten verlangen. Umgekehrt kann der Versicherte eine Auszahlung nur dann verlangen, wenn der Versicherungsnehmer dem zustimmt. Beide Seiten sind also aufeinander abgestimmt.
Häufige Fragen
Was kann der Versicherer vor der Zahlung an den Versicherungsnehmer verlangen?
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Kann der Versicherte die Auszahlung selbst verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen zur Zahlung der Entschädigung?
Diese Regelungen gelten in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18.
Ist die Zustimmung des Versicherten immer erforderlich?
Der Versicherer kann vor Zahlung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung erteilt hat. Ob und in welchem Umfang dies im Einzelfall gefordert wird, hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018