In der Hausratversicherung der Degenia können Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis jederzeit in Textform kündigen – wahlweise mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres. So bleiben Sie bei der Beendigung Ihres Vertrags flexibel und bestimmen selbst den passenden Termin.
Kündigung durch den Versicherungsnehmer:
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis in Textform zu kündigen. Er kann dabei zwischen zwei Zeitpunkten wählen:
- mit sofortiger Wirkung oder
- zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, wann Ihre Kündigung greifen soll: entweder sofort oder zu einem beliebigen späteren Termin, längstens bis das laufende Versicherungsjahr endet. Wichtig ist dabei, dass Sie die Kündigung in Textform erklären, also zum Beispiel per Brief oder E-Mail.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Zu welchem Zeitpunkt kann ich kündigen?
Sie können mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Kann ich meinen Vertrag sofort beenden?
Ja, der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Wer darf das Versicherungsverhältnis kündigen?
Der Versicherungsnehmer ist zur Kündigung des Versicherungsverhältnisses berechtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018