Wird der Vertrag der Degenia Hausratversicherung durch einen Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, zählen bei der Anzeigepflicht sowohl die Kenntnis und Arglist des Vertreters als auch die des Versicherungsnehmers. Nur wenn keinem von beiden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, kann sich der Versicherungsnehmer auf eine nicht verletzte Anzeigepflicht berufen.
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von § 19.1 und 19.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen.
Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Was bedeutet das konkret?
Schließt jemand den Vertrag stellvertretend für den Versicherungsnehmer ab, wird beim Thema Anzeigepflicht nicht nur auf den Versicherungsnehmer, sondern auch auf den Vertreter geschaut. Beide müssen frei von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehandelt haben, damit sich der Versicherungsnehmer darauf berufen kann, die Anzeigepflicht sei korrekt erfüllt worden.
Häufige Fragen
Wessen Kenntnis zählt, wenn ein Vertreter den Vertrag abschließt?
Bei der Anwendung von § 19.1 und 19.2 werden sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers berücksichtigt.
Wann kann sich der Versicherungsnehmer auf eine nicht verletzte Anzeigepflicht berufen?
Nur dann, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Reicht es, wenn nur der Versicherungsnehmer selbst ohne Verschulden gehandelt hat?
Nein. Es kommt auf beide an: Weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer darf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Auf welche Regelungen bezieht sich diese Bestimmung?
Sie bezieht sich auf die Anwendung von § 19.1 und 19.2 im Tarif T18 der Degenia Hausratversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018