Bei der Degenia Hausratversicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Zahlungen rund um Vermittlung und Vertragsabschluss anzunehmen. Geregelt sind außerdem die Zurechnung von Repräsentanten sowie die dreijährige Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag samt Fristbeginn und Bearbeitungszeit.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet, anzunehmen.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
§ 37 Repräsentanten
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
§ 38 Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
§ 39 Gerichtsstand
Was bedeutet das konkret?
Zahlt der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss des Vertrags Geld an den Versicherungsvertreter, gilt dieser als berechtigt, das entgegenzunehmen. Hat der Vertreter nur eine eingeschränkte Vollmacht, wirkt diese Einschränkung gegen den Versicherungsnehmer nur, wenn er davon wusste oder es grob fahrlässig nicht wusste. Zudem werden dem Versicherungsnehmer Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten zugerechnet, und Ansprüche aus dem Vertrag verjähren grundsätzlich in drei Jahren.
Häufige Fragen
Darf ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung der Vollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung müssen Sie nur gegen sich gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Was gilt für das Verhalten meiner Repräsentanten?
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
In welcher Frist verjähren Ansprüche aus dem Vertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Wird die Bearbeitungszeit des Versicherers auf die Verjährung angerechnet?
Nein. Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.