In der Degenia Hausratversicherung im Tarif T18 wird eine Kündigung durch den Versicherer erst einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Ergänzend gilt eine Regelung zur fehlenden Leistungspflicht aus besonderen Gründen – hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Kündigung durch den Versicherer:
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
§ 34 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Kündigt der Versicherer den Vertrag, endet der Versicherungsschutz nicht sofort. Vielmehr läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung beim Versicherungsnehmer eingeht, ein Zeitraum von einem Monat, bevor die Kündigung Wirkung entfaltet. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Monatsfrist zu laufen?
Die Frist von einem Monat beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Versicherungsnehmer.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18.
Was regelt § 34 in diesem Zusammenhang?
§ 34 betrifft die fehlende Leistungspflicht aus besonderen Gründen. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.