Bei der Degenia Hausratversicherung ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer das Gericht an dessen Wohnsitz zuständig. Bei betrieblichen Verträgen kommt zusätzlich das Gericht am Sitz des Gewerbebetriebes in Betracht, und für den Vertrag gilt deutsches Recht.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer gilt:
- Ausschließlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat.
- In Ermangelung eines Wohnsitzes ist das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.
Bei betrieblicher Versicherung gilt zusätzlich:
- Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
§ 40 Anzuwendendes Recht:
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt regelt dieser Abschnitt, welches Gericht bei einer Klage gegen den Versicherungsnehmer zuständig ist. In der Regel ist das Gericht am Wohnort des Versicherungsnehmers verantwortlich. Handelt es sich um eine betriebliche Versicherung, kommt zusätzlich das Gericht am Firmensitz in Betracht. Für den gesamten Vertrag gilt deutsches Recht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist bei einer Klage gegen den Versicherungsnehmer zuständig?
Ausschließlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Gibt es keinen Wohnsitz, ist das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.
Was gilt bei einer betrieblichen Versicherung?
Handelt es sich um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Ist der Zeitpunkt der Klageerhebung für den Gerichtsstand relevant?
Ja, maßgeblich ist der Wohnsitz des Versicherungsnehmers zur Zeit der Klageerhebung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018