Bei der Degenia Hausratversicherung geht ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt – ohne Nachteil für den Versicherungsnehmer. Gegenüber Personen im gemeinsamen Haushalt bleibt der Anspruch geschützt, außer bei vorsätzlich verursachten Schäden.
Im Tarif T18 der Hausratversicherung der Degenia gilt Folgendes für den Übergang von Ersatzansprüchen:
- Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
- Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
- Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden.
- Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer einen Schaden reguliert, übernimmt er zugleich das Recht, einen etwaigen Ersatzanspruch gegenüber einem verantwortlichen Dritten weiterzuverfolgen. Für den Versicherungsnehmer entstehen dadurch keine Nachteile. Lebt der mögliche Verursacher mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt, wird der Anspruch grundsätzlich nicht geltend gemacht – außer der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Kann der Übergang zu meinem Nachteil geltend gemacht werden?
Nein. Der Übergang des Anspruchs kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Was gilt, wenn der Anspruch sich gegen jemanden aus meinem Haushalt richtet?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden.
Gibt es eine Ausnahme bei Personen aus dem Haushalt?
Ja. Der Übergang kann geltend gemacht werden, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018