In der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine sowie deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln. Was das für die Weitergabe Ihrer Vertragsunterlagen bedeutet, erfahren Sie hier.
Erklärungen des Versicherers im Tarif T18:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Ihnen die vom Versicherer erstellten Versicherungsscheine und die dazugehörigen Nachträge weitergeben. Er gilt für diese Übermittlung als bevollmächtigt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen
Wer darf mir meinen Versicherungsschein übermitteln?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Gilt die Vollmacht auch für Nachträge zum Versicherungsschein?
Ja. Die Bevollmächtigung des Versicherungsvertreters umfasst sowohl die Versicherungsscheine als auch deren Nachträge.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18.
Wer stellt den Versicherungsschein aus?
Der Versicherungsschein und seine Nachträge werden vom Versicherer ausgefertigt. Der Versicherungsvertreter ist für die Übermittlung an den Versicherungsnehmer bevollmächtigt.