Zahlt der Versicherungsnehmer bei der Hausratversicherung der Degenia den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer für einen vorher eingetretenen Versicherungsfall leistungsfrei werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wann diese Leistungsfreiheit greift und wann sie ausgeschlossen bleibt, erfahren Sie hier.
Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung des ersten oder einmaligen Beitrags:
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zu dem nach § 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat – und zwar durch:
- eine gesonderte Mitteilung in Textform oder
- einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
§ 21 Dauer und Ende des Vertrages
Was bedeutet das konkret?
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, muss der Versicherer für einen davor eingetretenen Schaden unter Umständen nicht leisten. Das setzt aber voraus, dass zuvor deutlich auf diese Folge hingewiesen wurde – etwa im Versicherungsschein oder in einer separaten Mitteilung. Wer die Nichtzahlung nicht selbst zu verantworten hat, bleibt geschützt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zum Fälligkeitszeitpunkt nach § 20.2, ist der Versicherer für einen vor der Zahlung eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
Unter welcher Voraussetzung tritt die Leistungsfreiheit ein?
Nur wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer zuvor durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat.
Gibt es Fälle, in denen die Leistungsfreiheit nicht eintritt?
Ja. Die Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Für welchen Beitrag gilt diese Regelung?
Die Regelung betrifft den ersten oder einmaligen Beitrag und den nach § 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt.
Inhalte aus: § 21 Dauer und Ende des Vertrages, Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018