In der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 ist genau geregelt, wann ein Folgebeitrag fällig wird und wann eine Zahlung als rechtzeitig gilt. Maßgeblich sind der Beginn der Versicherungsperiode sowie die im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannten Fristen.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für die Fälligkeit:
- Ein Folgebeitrag wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist immer dann zu zahlen, wenn eine neue Versicherungsperiode beginnt. Solange Sie den Betrag innerhalb der Frist überweisen, die im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung steht, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig eingegangen. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann wird ein Folgebeitrag fällig?
Ein Folgebeitrag wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
Wann gilt meine Zahlung als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Wo finde ich die maßgebliche Zahlungsfrist?
Der maßgebliche Zeitraum ist im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen zur Fälligkeit?
Diese Regelungen gelten in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18.