In der Degenia Hausratversicherung können nach einem Versicherungsfall beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären und muss der anderen Partei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall:
- Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
- Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
- Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schadenfall, haben sowohl Sie als auch der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Wichtig ist dabei, die Kündigung schriftlich (in Textform) zu erklären und die Monatsfrist einzuhalten, die nach der Auszahlung oder der Ablehnung der Entschädigung beginnt.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?
Die Frist bezieht sich auf den Zeitpunkt der Auszahlung oder der Ablehnung der Entschädigung; die Kündigung muss spätestens einen Monat danach zugegangen sein.