Wer der degenia Hausratversicherung etwas mitteilen möchte, kann Erklärungen und Anzeigen in der Regel in Textform abgeben – etwa per Brief, Fax oder E-Mail. Hier erfahren Sie, wann stattdessen Schriftform gilt und an welche Stelle die Mitteilungen zu richten sind.
Textform für Erklärungen und Anzeigen:
Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen in Textform abzugeben.
Das gilt für Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen.
Wohin die Erklärungen zu richten sind:
Erklärungen und Anzeigen sollen an eine der folgenden Stellen gerichtet werden:
- an die Hauptverwaltung des Versicherers oder
- an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle.
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Wer dem Versicherer etwas mitteilen möchte, kann dies in der Regel in Textform tun – also zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail – solange das Gesetz nicht ausdrücklich eine Unterschrift (Schriftform) verlangt und der Vertrag nichts anderes vorsieht. Die Nachricht sollte an die richtige Stelle gehen, damit sie den Versicherer erreicht.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich Erklärungen an den Versicherer abgeben?
Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen und unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform abzugeben – sofern gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
An wen soll ich meine Erklärungen und Anzeigen richten?
Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden.
Wann gilt die Textform nicht?
Die Textform gilt nicht, soweit gesetzlich eine Schriftform verlangt ist oder soweit in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
Ändert die Textform-Regelung etwas am Zugang meiner Mitteilung?
Nein. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben unberührt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018