In der Degenia Hausratversicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen – von Abschluss und Widerruf über das laufende und endende Versicherungsverhältnis bis hin zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Vertrages.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages,
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung,
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Was bedeutet das konkret?
Erklärungen, die der Versicherungsnehmer abgibt, kann er dem Versicherungsvertreter mitteilen. Dieser gilt als bevollmächtigt, solche Erklärungen entgegenzunehmen – etwa rund um Abschluss oder Widerruf des Vertrages, das laufende oder endende Versicherungsverhältnis sowie Anzeige- und Informationspflichten vor und während der Vertragslaufzeit.
Häufige Fragen
Wer darf Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen.
Welche Erklärungen sind davon umfasst?
Erfasst sind Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Versicherungsvertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Gilt die Vollmacht auch für die Beendigung des Vertrages?
Ja, Erklärungen zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sind ausdrücklich umfasst.
Sind auch Anzeige- und Informationspflichten erfasst?
Ja, die Vollmacht gilt auch für Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018