In der Rechtsschutzversicherung der Degenia gilt im Tarif T25 folgendes für Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten:
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
(1) Jede rechtliche Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit a) Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben; b) Schäden, die durch Bio-, Nano- oder Gentechnologie entstanden sind, sowie Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind (Beispiel: Sie erkranken aufgrund eines atomaren Unfalls an Krebs.); c) Bergbauschäden oder Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen an Grundstücken oder Gebäuden; (Beispiele: Erschütterungen und dadurch entstehende Setzrisse, Hangrutsch); d) aa) dem Erwerb oder der Veräußerung eines Grundstücks, das bebaut werden soll, sowie der Erwerb oder die Veräußerung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder einer sonstigen baulichen Anlage, die Sie oder die mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwecken nutzen oder nutzen wollen (Beispiel: Sie kaufen ein Mehrfamilienhaus, um es zu vermieten und in das Sie nicht selbst einziehen wollen.); bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befinden oder die Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten; cc) der genehmigungs- / anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils sowie sonstiger baulicher Anlagen. Dieses Grundstück, Gebäude, Gebäudeteil oder diese sonstigen baulichen Anlagen befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen (Beispiele: Sie möchten am Dach Ihres Hauses Gauben anbringen oder einen Wintergarten anbauen.); dd) die Finanzierung eines der unter aa) bis cc) genannten Vorhaben; ee) Fracking [Hierunter versteht man zum Beispiel die Förderung von Gas- und Ölvorkommen, die in tiefen Gesteinsschichten gebunden sind.] (Beispiel: Ihr Trinkwasser ist aufgrund Frackings verunreinigt und nicht mehr trinkbar.).
(2) a) Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiele: Sie hatten einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. Sie sind auf die Brille eines Bekannten getreten und dieser verlangt von Ihnen Schadenersatz für die zerbrochene Brille. Dies ist nicht durch die Rechtsschutz-Versicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversicherung zu klären.) Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung. (Beispiel: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Schadenersatz wegen angeblich verspäteter Rückgabe. Dies ist aufgrund des Mietvertrags über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.); b) Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (Beispiel: das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben); c) Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (Beispiel: Sie sind der Geschäftsführer einer GmbH oder einer der Vorstände einer Aktiengesellschaft und streiten aus Ihrem Anstellungsvertrag bzw. Dienstvertrag heraus.); d) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Design-, Domain-, Geschmacksmuster, Gebrauchsrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum sowie Arbeitnehmererfindungen, technischen Verbesserungsvorschlägen bzw. einem betrieblichen Vorschlagswesen (Beispiele: Sie machen als Arbeitnehmer im Rahmen Ihrer Dienstpflicht eine Erfindung, die patentfähig oder gebrauchsmusterfähig ist oder Ihnen wird vorgeworfen, im Internet einen Markenartikel verkauft zu haben und dafür das Bild einer Designmarke benutzt zu haben.); e) Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht; f) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit aa) Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen und Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften; bb) dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen jeder Art; Ausgenommen hiervon sind: • Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen, sowie • Kapitalanlagen, – auf die die Vorschriften des Fünften Vermögensbildungsgesetzes anzuwenden sind (sogenannte „vermögenswirksame Leistungen“), – für die Zulagen nach dem Altersvermögensgesetz gewährt werden (sogenannte „Riester-Rente“), – in Form privater Rentenversicherungen, wenn sie die besonderen Voraussetzungen zur steuerlichen Berücksichtigung als Sonderausgaben erfüllen (sogenannte „Rürup-Rente“), – auf Tages- oder Festgeldkonten, – in Form von Spareinlagen (Beispiele: Sparkonto, Sparbrief, Prämiensparvertrag), sofern der Gerichtsstand im Streitfall innerhalb des Geltungsbereichs gemäß § 6 Abs. 1 ist; cc) dem Widerruf oder Widerspruch von • Versicherungsverträgen oder • Darlehensverträgen, die vor Beginn der Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen bzw. aufgenommen wurden; dd) dem Widerruf oder Widerspruch gegen sämtliche Verträge, soweit Sie Ihr Recht auf eine fehlerhafte oder fehlende Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrung stützen; ee) jeglicher Art und Formen der Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoins, Coins sowie ETF-Fonds oder ETF-Sparplänen, die auf Bitcoins oder Coins basieren. Es besteht somit auch kein Rechtsschutz für den Erwerb oder die Veräußerung von Kryptowährungen oder für Verträge, die mittels Kryptowährungen finanziert werden [Eine Krypto- oder Cyberwährung ist digitales Geld. Kryptografie ist die Wissenschaft zur Verschlüsselung von Informationen. Auf deren Prinzip beruhen die digitalen Währungen. Alle Daten zu Inhabern und Bewegungen werden verschlüsselt gespeichert.]
g) Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts. (Beispiel: Sie wollen das Umgangsrecht für Ihr Kind einklagen.) Ausnahme: Sie haben Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (siehe § 2 k)) vereinbart; h) Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen; i) Streitigkeiten wegen aa) der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (Beispiel: Im Rahmen der Wertfortschreibung nimmt das Finanzamt nach einem Anbau oder Umbau eine Neubewertung Ihres Grundstückes vor und ermittelt den neuen Grundsteuerwert.); bb) Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben (Beispiele: Die Gemeinde fordert von Ihnen den Kostenersatz für die Herstellung einer Fahrbahn oder eines Gehweges, welche an Ihr Grundstück grenzen oder Ihr Grundstück soll an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden.); Ausnahme: Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren für die Versorgung eines Grundstücks. (Beispiel: Abwassergebühren);
j) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit aa) Ihren Angelegenheiten aus dem Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht (Beispiele: Sie haben Probleme bei der Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bzw. der Niederlassungserlaubnis); bb) den Regelungen zur Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) und zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Sozialgesetzbuch II) (Beispiele: Bürgergeld oder auch die Grundsicherung im Alter);
k) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit aa) der Vergabe von Studienplätzen (Beispiel: Sie oder eine mitversicherte Person haben sich auf den Wunschstudienplatz beworben und wurden abgelehnt.); bb) beruflicher Ausbildungs- und Aufstiegsförderung (Beispiel: Förderungen zum Facharbeiter oder Gesellen); cc) dem Bereich des Prüfungsrechts für Hochschulabschlüsse (Beispiel: Sie oder eine mitversicherte Person ist mit der Bewertung einer Hausarbeit an der Universität nicht einverstanden.);
l) Streitigkeiten in Verwaltungsverfahren, die dem Schutz der Umwelt (vor allem von Boden, Luft und Wasser) dienen, insbesondere Streitigkeiten aufgrund von Immissionsschutz- und Atomgesetzen (Beispiele: umweltgefährdende Abfallentsorgung, Gewässerverunreinigung);
m) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Verbreitung von Krankheitserregern oder gentechnisch veränderten Pflanzen, Pflanzenteilen, Saatgut oder Tieren und deren Erzeugnisse, soweit die Verbreitung im Zusammenhang mit Ihrer landwirtschaftlichen, gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit steht und Behörden vor dem Konsum der Erzeugnisse warnen. (Beispiel: Das Veterinäramt ordnet die Einschläferung Ihrer Tiere an, weil sie an einer Krankheit leiden sollen, und warnt vor dem Konsum der Erzeugnisse. Dagegen möchten Sie vorgehen.);
n) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Wirtschaftssanktionen, Handelssanktionen, Finanzsanktionen oder Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese direkt auf Sie anwendbar sind (Beispiel: Gegen Sie richtet sich eine personenbezogene Embargomaßnahme, die Finanzsanktionen enthält. Ihre Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen werden eingefroren und Ihnen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.);
o) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Wirtschaftssanktionen, Handelssanktionen, Finanzsanktionen oder Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassen werden, sofern diese nicht europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen und sie direkt auf Sie anwendbar sind (Beispiele: Die Behörden der USA haben Sie persönlich in eine Sanktionsliste aufgenommen, weil Sie in Aktivitäten verwickelt sein sollen, die die Sicherheit der USA gefährden oder weil Sie gegen das Ausfuhrrecht verstoßen haben sollen.);
p) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornografischen oder sonstigen sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen, sofern diese durch Sie oder eine mitversicherte Person vorgenommen oder veranlasst wurden oder vorgenommen oder veranlasst worden sein sollen (Beispiel: Sie sollen einen Arbeitskollegen rassistisch beleidigt haben und Ihr Arbeitgeber spricht daraufhin eine fristlose Kündigung aus. Sie möchten gegen die Kündigung vorgehen.).
(3) Sie nehmen Ihre Interessen wahr a) in Verfahren vor Verfassungsgerichten; b) in Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (Beispiel: dem Europäischen Gerichtshof) Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen;
c) in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll. (Beispiele: Zwangsversteigerung einer hochwertigen Uhr oder eines Gemäldes infolge Ihres Insolvenzantrages); d) in ursächlichem Zusammenhang für Sie als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer anderen Person (Beispiel: Es wurde ein Insolvenzverfahren gegen den Händler eröffnet, der Ihnen einen Gutschein ausgestellt hat. Sie können den Gutschein nicht mehr einlösen.) Ausnahme: Sie melden Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an; e) in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsangelegenheiten [Eine Enteignung ist ein staatlicher Eingriff in Ihr privates Eigentum an Grund und Boden, um Infrastrukturmaßnahmen zu verwirklichen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen.] (Beispiel: Ihr Grundstück soll zum Bau einer Autobahn verwendet werden.) sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind (Beispiel: Änderung des Bebauungsplans); f) in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes (Beispiel: Sie haben auf dem Gehweg oder in einer Feuerwehreinfahrt geparkt.);
(4) a) Es bestehen Streitigkeiten • zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Rechtsschutzversicherungsvertrages, • von Mitversicherten gegen Sie, • von Mitversicherten untereinander; b) Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nichteheliche und nicht eingetragene Lebenspartner, gleich welchen Geschlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist; c) Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist (Beispiel: Sie kaufen ein Fahrzeug und lassen sich vom Voreigentümer dessen Schadenersatzansprüche gegen eine Werkstatt wegen mangelhafter Durchführung einer Inspektion abtreten. Der Versicherungsfall (mangelhafte Reparatur) ist schon vor Übergang der Ansprüche an Sie eingetreten.); d) Sie wollen die Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend machen (Beispiel: Sie hatten mit dem Fahrzeug eines Freundes einen unverschuldeten Verkehrsunfall und lassen sich die Schadenersatzansprüche gegen den Unfallverursacher abtreten, um diese im eigenen Namen gelten zu machen.) oder Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen haften (Beispiel: Ihr Freund kauft ein Fahrzeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit der Bank. Ihr Freund zahlt die Darlehensrate nicht, sodass Sie aufgrund des Bürgschaftsvertrages auf Zahlung in Anspruch genommen werden. Sie wollen Ersatz von Ihrem Freund. Jegliche Streitigkeiten sind ausgeschlossen.).
(5) Soweit in den Fällen des § 2 a) bis h) ein ursächlicher Zusammenhang besteht • mit einer von Ihnen vorsätzlich begangenen Straftat oder • mit einem von Ihnen vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführten Rechtsschutzfall. Wird dies erst später bekannt, sind Sie verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.
Wann können wir unsere Eintrittspflicht wegen mangelnder Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ablehnen und was können Sie tun?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
(1) Jede rechtliche Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit a) Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben; b) Schäden, die durch Bio-, Nano- oder Gentechnologie entstanden sind, sowie Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind (Beispiel: Sie erkranken aufgrund eines atomaren Unfalls an Krebs.); c) Bergbauschäden oder Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen an Grundstücken oder Gebäuden; (Beispiele: Erschütterungen und dadurch entstehende Setzrisse, Hangrutsch); d) aa) dem Erwerb oder der Veräußerung eines Grundstücks, das bebaut werden soll, sowie der Erwerb oder die Veräußerung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder einer sonstigen baulichen Anlage, die Sie oder die mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwecken nutzen oder nutzen wollen (Beispiel: Sie kaufen ein Mehrfamilienhaus, um es zu vermieten und in das Sie nicht selbst einziehen wollen.); bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befinden oder die Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten; cc) der genehmigungs- / anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils sowie sonstiger baulicher Anlagen. Dieses Grundstück, Gebäude, Gebäudeteil oder diese sonstigen baulichen Anlagen befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen (Beispiele: Sie möchten am Dach Ihres Hauses Gauben anbringen oder einen Wintergarten anbauen.); dd) die Finanzierung eines der unter aa) bis cc) genannten Vorhaben; ee) Fracking [Hierunter versteht man zum Beispiel die Förderung von Gas- und Ölvorkommen, die in tiefen Gesteinsschichten gebunden sind.] (Beispiel: Ihr Trinkwasser ist aufgrund Frackings verunreinigt und nicht mehr trinkbar.).
(2) a) Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiele: Sie hatten einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. Sie sind auf die Brille eines Bekannten getreten und dieser verlangt von Ihnen Schadenersatz für die zerbrochene Brille. Dies ist nicht durch die Rechtsschutz-Versicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversicherung zu klären.) Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung. (Beispiel: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Schadenersatz wegen angeblich verspäteter Rückgabe. Dies ist aufgrund des Mietvertrags über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.); b) Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (Beispiel: das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben); c) Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (Beispiel: Sie sind der Geschäftsführer einer GmbH oder einer der Vorstände einer Aktiengesellschaft und streiten aus Ihrem Anstellungsvertrag bzw. Dienstvertrag heraus.); d) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Design-, Domain-, Geschmacksmuster, Gebrauchsrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum sowie Arbeitnehmererfindungen, technischen Verbesserungsvorschlägen bzw. einem betrieblichen Vorschlagswesen (Beispiele: Sie machen als Arbeitnehmer im Rahmen Ihrer Dienstpflicht eine Erfindung, die patentfähig oder gebrauchsmusterfähig ist oder Ihnen wird vorgeworfen, im Internet einen Markenartikel verkauft zu haben und dafür das Bild einer Designmarke benutzt zu haben.); e) Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht; f) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit aa) Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen und Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften; bb) dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen jeder Art; Ausgenommen hiervon sind: • Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen, sowie • Kapitalanlagen, – auf die die Vorschriften des Fünften Vermögensbildungsgesetzes anzuwenden sind (sogenannte „vermögenswirksame Leistungen“), – für die Zulagen nach dem Altersvermögensgesetz gewährt werden (sogenannte „Riester-Rente“), – in Form privater Rentenversicherungen, wenn sie die besonderen Voraussetzungen zur steuerlichen Berücksichtigung als Sonderausgaben erfüllen (sogenannte „Rürup-Rente“), – auf Tages- oder Festgeldkonten, – in Form von Spareinlagen (Beispiele: Sparkonto, Sparbrief, Prämiensparvertrag), sofern der Gerichtsstand im Streitfall innerhalb des Geltungsbereichs gemäß § 6 Abs. 1 ist; cc) dem Widerruf oder Widerspruch von • Versicherungsverträgen oder • Darlehensverträgen, die vor Beginn der Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen bzw. aufgenommen wurden; dd) dem Widerruf oder Widerspruch gegen sämtliche Verträge, soweit Sie Ihr Recht auf eine fehlerhafte oder fehlende Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrung stützen; ee) jeglicher Art und Formen der Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoins, Coins sowie ETF-Fonds oder ETF-Sparplänen, die auf Bitcoins oder Coins basieren. Es besteht somit auch kein Rechtsschutz für den Erwerb oder die Veräußerung von Kryptowährungen oder für Verträge, die mittels Kryptowährungen finanziert werden [Eine Krypto- oder Cyberwährung ist digitales Geld. Kryptografie ist die Wissenschaft zur Verschlüsselung von Informationen. Auf deren Prinzip beruhen die digitalen Währungen. Alle Daten zu Inhabern und Bewegungen werden verschlüsselt gespeichert.]
g) Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts. (Beispiel: Sie wollen das Umgangsrecht für Ihr Kind einklagen.) Ausnahme: Sie haben Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (siehe § 2 k)) vereinbart; h) Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen; i) Streitigkeiten wegen aa) der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (Beispiel: Im Rahmen der Wertfortschreibung nimmt das Finanzamt nach einem Anbau oder Umbau eine Neubewertung Ihres Grundstückes vor und ermittelt den neuen Grundsteuerwert.); bb) Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben (Beispiele: Die Gemeinde fordert von Ihnen den Kostenersatz für die Herstellung einer Fahrbahn oder eines Gehweges, welche an Ihr Grundstück grenzen oder Ihr Grundstück soll an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden.); Ausnahme: Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren für die Versorgung eines Grundstücks. (Beispiel: Abwassergebühren);
j) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit aa) Ihren Angelegenheiten aus dem Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht (Beispiele: Sie haben Probleme bei der Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bzw. der Niederlassungserlaubnis); bb) den Regelungen zur Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) und zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Sozialgesetzbuch II) (Beispiele: Bürgergeld oder auch die Grundsicherung im Alter);
k) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit aa) der Vergabe von Studienplätzen (Beispiel: Sie oder eine mitversicherte Person haben sich auf den Wunschstudienplatz beworben und wurden abgelehnt.); bb) beruflicher Ausbildungs- und Aufstiegsförderung (Beispiel: Förderungen zum Facharbeiter oder Gesellen); cc) dem Bereich des Prüfungsrechts für Hochschulabschlüsse (Beispiel: Sie oder eine mitversicherte Person ist mit der Bewertung einer Hausarbeit an der Universität nicht einverstanden.);
l) Streitigkeiten in Verwaltungsverfahren, die dem Schutz der Umwelt (vor allem von Boden, Luft und Wasser) dienen, insbesondere Streitigkeiten aufgrund von Immissionsschutz- und Atomgesetzen (Beispiele: umweltgefährdende Abfallentsorgung, Gewässerverunreinigung);
m) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Verbreitung von Krankheitserregern oder gentechnisch veränderten Pflanzen, Pflanzenteilen, Saatgut oder Tieren und deren Erzeugnisse, soweit die Verbreitung im Zusammenhang mit Ihrer landwirtschaftlichen, gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit steht und Behörden vor dem Konsum der Erzeugnisse warnen. (Beispiel: Das Veterinäramt ordnet die Einschläferung Ihrer Tiere an, weil sie an einer Krankheit leiden sollen, und warnt vor dem Konsum der Erzeugnisse. Dagegen möchten Sie vorgehen.);
n) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Wirtschaftssanktionen, Handelssanktionen, Finanzsanktionen oder Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese direkt auf Sie anwendbar sind (Beispiel: Gegen Sie richtet sich eine personenbezogene Embargomaßnahme, die Finanzsanktionen enthält. Ihre Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen werden eingefroren und Ihnen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.);
o) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Wirtschaftssanktionen, Handelssanktionen, Finanzsanktionen oder Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassen werden, sofern diese nicht europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen und sie direkt auf Sie anwendbar sind (Beispiele: Die Behörden der USA haben Sie persönlich in eine Sanktionsliste aufgenommen, weil Sie in Aktivitäten verwickelt sein sollen, die die Sicherheit der USA gefährden oder weil Sie gegen das Ausfuhrrecht verstoßen haben sollen.);
p) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornografischen oder sonstigen sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen, sofern diese durch Sie oder eine mitversicherte Person vorgenommen oder veranlasst wurden oder vorgenommen oder veranlasst worden sein sollen (Beispiel: Sie sollen einen Arbeitskollegen rassistisch beleidigt haben und Ihr Arbeitgeber spricht daraufhin eine fristlose Kündigung aus. Sie möchten gegen die Kündigung vorgehen.).
(3) Sie nehmen Ihre Interessen wahr a) in Verfahren vor Verfassungsgerichten; b) in Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (Beispiel: dem Europäischen Gerichtshof) Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen;
c) in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll. (Beispiele: Zwangsversteigerung einer hochwertigen Uhr oder eines Gemäldes infolge Ihres Insolvenzantrages); d) in ursächlichem Zusammenhang für Sie als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer anderen Person (Beispiel: Es wurde ein Insolvenzverfahren gegen den Händler eröffnet, der Ihnen einen Gutschein ausgestellt hat. Sie können den Gutschein nicht mehr einlösen.) Ausnahme: Sie melden Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an; e) in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsangelegenheiten [Eine Enteignung ist ein staatlicher Eingriff in Ihr privates Eigentum an Grund und Boden, um Infrastrukturmaßnahmen zu verwirklichen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen.] (Beispiel: Ihr Grundstück soll zum Bau einer Autobahn verwendet werden.) sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind (Beispiel: Änderung des Bebauungsplans); f) in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes (Beispiel: Sie haben auf dem Gehweg oder in einer Feuerwehreinfahrt geparkt.);
(4) a) Es bestehen Streitigkeiten • zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Rechtsschutzversicherungsvertrages, • von Mitversicherten gegen Sie, • von Mitversicherten untereinander; b) Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nichteheliche und nicht eingetragene Lebenspartner, gleich welchen Geschlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist; c) Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist (Beispiel: Sie kaufen ein Fahrzeug und lassen sich vom Voreigentümer dessen Schadenersatzansprüche gegen eine Werkstatt wegen mangelhafter Durchführung einer Inspektion abtreten. Der Versicherungsfall (mangelhafte Reparatur) ist schon vor Übergang der Ansprüche an Sie eingetreten.); d) Sie wollen die Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend machen (Beispiel: Sie hatten mit dem Fahrzeug eines Freundes einen unverschuldeten Verkehrsunfall und lassen sich die Schadenersatzansprüche gegen den Unfallverursacher abtreten, um diese im eigenen Namen gelten zu machen.) oder Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen haften (Beispiel: Ihr Freund kauft ein Fahrzeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit der Bank. Ihr Freund zahlt die Darlehensrate nicht, sodass Sie aufgrund des Bürgschaftsvertrages auf Zahlung in Anspruch genommen werden. Sie wollen Ersatz von Ihrem Freund. Jegliche Streitigkeiten sind ausgeschlossen.).
(5) Soweit in den Fällen des § 2 a) bis h) ein ursächlicher Zusammenhang besteht • mit einer von Ihnen vorsätzlich begangenen Straftat oder • mit einem von Ihnen vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführten Rechtsschutzfall. Wird dies erst später bekannt, sind Sie verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.
Wann können wir unsere Eintrittspflicht wegen mangelnder Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ablehnen und was können Sie tun?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025