In der Rechtsschutzversicherung der Degenia gilt im Tarif T25 folgendes für Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen:
(1) Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit. Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst: • Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), (Beispiele: Ersatzsachschaden/ Reparaturkosten bei Beschädigung von Firmeneigentum, Ersatzvermögensschaden/ Verdienstausfall) • Arbeits-Rechtsschutz § 2 b), (Beispiele: Kündigung Arbeitnehmer, Lohn- und Urlaubsforderung, Zeugniserteilung, Mutter-/ Jugendschutz, Weihnachtsgeld) • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e), (Beispiele: Streit mit Finanzamt vor Gericht wegen falscher Festsetzung der Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Betriebsausgaben) • Sozial-Rechtsschutz (vor Gerichten) in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb), (Beispiel: Streit vor Gericht wegen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge) • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz § 2 h), (Beispiel: Verstoß gegen spezielle Bestimmungen bei bestimmten Berufsgruppen, zum Beispiel Architekten) • Straf-Rechtsschutz § 2 i) bb), (Beispiele: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Personenschaden, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften) • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j) bb), (Beispiel: Vorwurf Verstoß gegen die Gewerbeordnung) • Opfer-Rechtsschutz § 2 l), • Daten-Rechtsschutz vor Gerichten § 24 Abs. 3. (Beispiele: Gerichtliche Abwehr von Ansprüchen wegen Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung von Daten)
(3) Daten-Rechtsschutz vor Gerichten a) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gewerbliche, freiberufliche und sonstige selbständige Tätigkeit in Bezug auf die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen / Forderungen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten, die Sie in Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit oder als Firma verarbeitet haben oder haben verarbeiten lassen (Daten-Rechtsschutz vor Gerichten) und für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemäß der §§ 43 und 44 BDSG, beschränkt auf den beruflichen Bereich. (Beispiel: Ihr Kunde verklagt Sie auf Löschung seiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten.) b) Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem Zeitpunkt an, in dem Sie einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen haben oder begangen haben sollen.
(4) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen als • Eigentümer, • Halter, • Erwerber, • Mieter, • Leasingnehmer und • Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu Lande, Motorfahrzeugs zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers.
(5) Endet der Versicherungsvertrag durch Ihre Berufsaufgabe oder Ihren Tod, wird Ihnen bzw. Ihren Erben Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle gewährt, die innerhalb von drei Jahren nach der Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten und im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein genannten Eigenschaft steht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(1) Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit. Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst: • Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), (Beispiele: Ersatzsachschaden/ Reparaturkosten bei Beschädigung von Firmeneigentum, Ersatzvermögensschaden/ Verdienstausfall) • Arbeits-Rechtsschutz § 2 b), (Beispiele: Kündigung Arbeitnehmer, Lohn- und Urlaubsforderung, Zeugniserteilung, Mutter-/ Jugendschutz, Weihnachtsgeld) • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e), (Beispiele: Streit mit Finanzamt vor Gericht wegen falscher Festsetzung der Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Betriebsausgaben) • Sozial-Rechtsschutz (vor Gerichten) in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb), (Beispiel: Streit vor Gericht wegen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge) • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz § 2 h), (Beispiel: Verstoß gegen spezielle Bestimmungen bei bestimmten Berufsgruppen, zum Beispiel Architekten) • Straf-Rechtsschutz § 2 i) bb), (Beispiele: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Personenschaden, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften) • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j) bb), (Beispiel: Vorwurf Verstoß gegen die Gewerbeordnung) • Opfer-Rechtsschutz § 2 l), • Daten-Rechtsschutz vor Gerichten § 24 Abs. 3. (Beispiele: Gerichtliche Abwehr von Ansprüchen wegen Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung von Daten)
(3) Daten-Rechtsschutz vor Gerichten a) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gewerbliche, freiberufliche und sonstige selbständige Tätigkeit in Bezug auf die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen / Forderungen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten, die Sie in Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit oder als Firma verarbeitet haben oder haben verarbeiten lassen (Daten-Rechtsschutz vor Gerichten) und für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemäß der §§ 43 und 44 BDSG, beschränkt auf den beruflichen Bereich. (Beispiel: Ihr Kunde verklagt Sie auf Löschung seiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten.) b) Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem Zeitpunkt an, in dem Sie einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen haben oder begangen haben sollen.
(4) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen als • Eigentümer, • Halter, • Erwerber, • Mieter, • Leasingnehmer und • Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu Lande, Motorfahrzeugs zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers.
(5) Endet der Versicherungsvertrag durch Ihre Berufsaufgabe oder Ihren Tod, wird Ihnen bzw. Ihren Erben Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle gewährt, die innerhalb von drei Jahren nach der Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten und im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein genannten Eigenschaft steht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025