In der Rechtsschutzversicherung der Degenia gilt im Tarif T25 folgendes für Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen (siehe § 9 B Abs. 1). [„Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes Zögern oder so schnell wie eben möglich.] Eine vereinbarte Wartezeit gilt in jedem Fall.
Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen (siehe § 9 B Abs. 1). [„Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes Zögern oder so schnell wie eben möglich.] Eine vereinbarte Wartezeit gilt in jedem Fall.
Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025