In der Rechtsschutzversicherung der Degenia gilt im Tarif T25 folgendes für Außergerichtlichen Mediationsverfahrens für Nichtselbständige:
(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Mediators. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Um Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeilegung zu ermöglichen, tragen wir die Kosten im Rahmen von Abs. 4 für eine von uns vermittelte Mediation in Deutschland. (Beispiel: Ihr Chef setzt Sie massiv unter Druck und unterstellt Ihnen, Fehler gemacht zu haben. Mit Hilfe der Einschaltung eines Mediators kann eine Entlastung erreicht werden und die Konflikte mit Ihrem Chef werden beseitigt.)
(2) Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf alle in Ihrem Rechtsschutzvertrag vereinbarten Leistungsarten.
(3) Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles gemäß § 4. Eine Wartezeit besteht nicht.
(4) Kommt mit unserer Hilfe ein Mediationsvertrag zustande, tragen wir von den Kosten des von uns vermittelten Mediators, den auf Sie entfallenden Anteil bis maximal 3.000,– Euro je Mediation. Werden in einem Kalenderjahr mehrere Mediationsverfahren eingeleitet, zahlen wir maximal 6.000,– Euro. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernehmen wir die Kosten anteilig für Sie sowie die versicherten Personen. Die Kosten für nicht versicherte Personen übernehmen wir nicht. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht.
(5) Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen der §§ 1, 3, 4 und 7 bis 20 entsprechend.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025