In der Rechtsschutzversicherung der Degenia gilt im Tarif T25 folgendes für Vertragsbeendigung bei Umzug ins Ausland, Anzeigepflicht:
Verlegen Sie Ihren Sitz, Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen oder ständigen Aufenthalt ins Ausland, endet der Vertrag mit der Verlegung. Sie müssen uns die Verlegung unverzüglich anzeigen und uns zum Nachweis die behördliche Bestätigung zuschicken.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025