In der Rechtsschutzversicherung der Degenia gilt im Tarif T25 folgendes für Rechtsstellung mitversicherter Personen:
(1) Versicherungsschutz besteht für Sie und im jeweils bestimmten Umfang für die in §§ 21 bis 29, den entsprechenden Klauseln und Sonderbedingungen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Personen. Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden. [Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.] (Beispiel: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt werden, haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz und können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen.)
(2) Alle Bestimmungen aus diesem Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie widersprechen. Der Grund: Sie sind unser Versicherungsnehmer und können zum Beispiel bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen bezahlen sollen. Ausnahme: Bei Ihrem ehelichen oder eingetragenen Lebenspartner können Sie nicht widersprechen.
Was ist bei Anzeigen und Erklärungen zu beachten?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(1) Versicherungsschutz besteht für Sie und im jeweils bestimmten Umfang für die in §§ 21 bis 29, den entsprechenden Klauseln und Sonderbedingungen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Personen. Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden. [Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.] (Beispiel: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt werden, haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz und können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen.)
(2) Alle Bestimmungen aus diesem Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie widersprechen. Der Grund: Sie sind unser Versicherungsnehmer und können zum Beispiel bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen bezahlen sollen. Ausnahme: Bei Ihrem ehelichen oder eingetragenen Lebenspartner können Sie nicht widersprechen.
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