In der Rechtsschutzversicherung der Degenia gilt im Tarif T25 folgendes für Wegfall des versicherten Interesses:
Ist der Umfang des Rechtsschutzes nicht mehr nötig, weil sich die äußeren Umstände geändert haben? (Beispiel: Sie teilen uns mit, dass Sie kein Auto mehr haben.) Dann gilt Folgendes (sofern nichts anderes vereinbart ist):
(1) Der Vertrag endet, sobald wir erfahren haben, dass sich die äußeren Umstände geändert haben. Beiträge stehen uns nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu.
(2) Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Ende der Beitragsperiode. Dies gilt, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonstigen Gründen beendet ist. Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
(3) Wechseln Sie die im Versicherungsschein benannte selbstbewohnte Wohnung oder das selbstbewohnte Einfamilienhaus, geht der Versicherungsschutz auf das neue Objekt über. Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der eigenen Nutzung stehen. Das gilt auch, wenn sie erst nach dem Auszug aus der bisherigen Wohnung oder Haus eintreten. Ebenso gilt das für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. (Beispiel: Sie bekommen bei einem Umzug die Schlüssel nicht ausgehändigt.)
(4) Wechseln Sie ein Objekt, das Sie für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit selbst nutzen, findet Abs. 3 entsprechend Anwendung, wenn das neue Objekt nach unserem Tarif weder nach Größe noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt.
(5) Wechseln Sie die im Versicherungsschein bezeichneten, landwirtschaftlich von Ihnen selbstgenutzten Flächen, Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, geht der Versicherungsschutz auf das neue Objekt über. Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Eigennutzung stehen, auch soweit sie erst nach der Übergabe des bisherigen Objekts eintreten. Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplanter oder tatsächlicher Nutzung eintreten.
Welche Folgen hat ein Umzug ins Ausland für Ihren Vertrag?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ist der Umfang des Rechtsschutzes nicht mehr nötig, weil sich die äußeren Umstände geändert haben? (Beispiel: Sie teilen uns mit, dass Sie kein Auto mehr haben.) Dann gilt Folgendes (sofern nichts anderes vereinbart ist):
(1) Der Vertrag endet, sobald wir erfahren haben, dass sich die äußeren Umstände geändert haben. Beiträge stehen uns nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu.
(2) Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Ende der Beitragsperiode. Dies gilt, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonstigen Gründen beendet ist. Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
(3) Wechseln Sie die im Versicherungsschein benannte selbstbewohnte Wohnung oder das selbstbewohnte Einfamilienhaus, geht der Versicherungsschutz auf das neue Objekt über. Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der eigenen Nutzung stehen. Das gilt auch, wenn sie erst nach dem Auszug aus der bisherigen Wohnung oder Haus eintreten. Ebenso gilt das für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. (Beispiel: Sie bekommen bei einem Umzug die Schlüssel nicht ausgehändigt.)
(4) Wechseln Sie ein Objekt, das Sie für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit selbst nutzen, findet Abs. 3 entsprechend Anwendung, wenn das neue Objekt nach unserem Tarif weder nach Größe noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt.
(5) Wechseln Sie die im Versicherungsschein bezeichneten, landwirtschaftlich von Ihnen selbstgenutzten Flächen, Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, geht der Versicherungsschutz auf das neue Objekt über. Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Eigennutzung stehen, auch soweit sie erst nach der Übergabe des bisherigen Objekts eintreten. Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplanter oder tatsächlicher Nutzung eintreten.
Welche Folgen hat ein Umzug ins Ausland für Ihren Vertrag?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025