In der Rechtsschutzversicherung der Degenia gilt im Tarif T25 folgendes für Gesetzliche Verjährung:
(1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Fristen erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
(2) Wenn Sie einen Anspruch aus Ihrem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet haben, ist die Verjährung gehemmt. Die Hemmung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform (Beispiele: Brief, Fax oder E-Mail) zugeht [Das heißt: Bei der Berechnung der Verjährungsfrist berücksichtigen wir zu Ihren Gunsten den Zeitraum von der Meldung bis zum Eintreffen unserer Entscheidung bei Ihnen nicht].
Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Fristen erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
(2) Wenn Sie einen Anspruch aus Ihrem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet haben, ist die Verjährung gehemmt. Die Hemmung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform (Beispiele: Brief, Fax oder E-Mail) zugeht [Das heißt: Bei der Berechnung der Verjährungsfrist berücksichtigen wir zu Ihren Gunsten den Zeitraum von der Meldung bis zum Eintreffen unserer Entscheidung bei Ihnen nicht].
Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen?
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