In der Rechtsschutzversicherung der Degenia gilt im Tarif T25 folgendes für Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung:
(1) Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen richten Sie bitte an uns. Unsere Kontaktdaten sowie unsere Anschrift befinden sich auf Ihrem Versicherungsschein.
(2) Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir Ihnen gegenüber abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an Ihre letzte uns bekannte Anschrift. Unsere Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensänderung, die Sie uns nicht angezeigt haben.
(3) Haben Sie die Versicherung für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen, gelten bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen des Abs. 2 entsprechend.
- Rechtsschutzfall
Welche Rechte und Pflichten bestehen im Rechtsschutzfall?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(1) Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen richten Sie bitte an uns. Unsere Kontaktdaten sowie unsere Anschrift befinden sich auf Ihrem Versicherungsschein.
(2) Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir Ihnen gegenüber abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an Ihre letzte uns bekannte Anschrift. Unsere Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensänderung, die Sie uns nicht angezeigt haben.
(3) Haben Sie die Versicherung für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen, gelten bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen des Abs. 2 entsprechend.
- Rechtsschutzfall
Welche Rechte und Pflichten bestehen im Rechtsschutzfall?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025