In der Rechtsschutzversicherung der Degenia gilt im Tarif T25 folgendes für Versichererwechsel:
(1) Damit Sie bei einem Versichererwechsel möglichst keine Nachteile haben, haben Sie uns gegenüber Anspruch auf Versicherungsschutz in folgenden Fällen (dies gilt abweichend von den Regelungen unter § 4 Abs. 3 und 4): a) Der Rechtsschutzfall ist in unserer Vertragslaufzeit eingetreten. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Willenserklärung oder Rechtshandlung, die den Rechtsschutzfall gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 a) ausgelöst hat, in die Vertragslaufzeit des Vorversicherers fällt. b) Der Rechtsschutzfall liegt zwar in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers, der Anspruch wird aber erstmals später als drei Jahre nach Beendigung der Vorversicherung gegenüber uns geltend gemacht. Die Meldung beim Vorversicherer darf jedoch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt worden sein. [Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.] c) Der Rechtsschutzfall im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten fällt in unsere Vertragslaufzeit, die Grundlagen für Ihre Steuer- oder Abgabenfestsetzung sind aber in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers eingetreten (Beispiel: Sie erhalten in unserer Vertragslaufzeit einen Steuerbescheid, der ein Steuerjahr in der Vertragszeit des Vorversicherers betrifft.). d) Der Vorversicherer und wir haben unterschiedliche Regelungen zur Bestimmung des Rechtsschutzfalls: Der Rechtsschutzfall ist nach den Bedingungen des Vorversicherers nach Beendigung seines Vertrages eingetreten. Nach unseren Bedingungen ist der Rechtsschutzfall in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers eingetreten. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist in allen eben genannten Fällen, dass • Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen dieses Risiko versichert waren, • Sie bei uns zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gegen dieses Risiko versichert sind und • der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.
(2) In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau dem Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert hatten; höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlossenen Vertrages.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025