In der Rechtsschutzversicherung der Degenia gilt im Tarif T25 folgendes für Änderung der für die Beitragsberechnung wesentlichen Umstände:
(1) Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da an diesen höheren Beitrag verlangen. Denn damit sichern wir eine höhere Gefahr ab. Solche Umstände können folgende Beispiele sein: • die Erhöhung der Beschäftigtenzahl beim Rechtsschutz für Gewerbetreibende / selbständige Ärzte, Apotheker, medizinische Berufe und Bereiche gemäß §§ 24, 28 und 28 a, • die Veränderung der Mitgliederanzahlen beim Vereins-Rechtsschutz gemäß § 24 a, • die Vergrößerung der landwirtschaftlich genutzten Fläche beim Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz gemäß § 27, • die Erhöhung der Jahresbruttomiete / -pacht beim Vermieter- / Verpächter-Rechtsschutz gemäß § 29 oder • ein weiteres oder mehrere weitere Fahrzeuge im Verkehrs-Rechtsschutz gemäß § 21. Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag nicht versichern können, können wir die Absicherung gegen diese Gefahr ausschließen. In folgenden Fällen können Sie den Versicherungsvertrag kündigen: • Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als zehn Prozent oder • wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab. In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats ausüben.
(2) Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da an nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
(3) Wenn wir Sie auffordern, uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats mitteilen. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können wir den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. [Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.] In folgenden Fällen haben Sie keinen Rechtsschutz: • Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben. • Sie unterlassen vorsätzlich oder grob fahrlässig erforderliche Angaben. • Der Rechtsschutzfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen. Ihr Rechtsschutz entfällt nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben bereits bekannt waren. Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. [Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.] Ausnahmen: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Rechtsschutz: • Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den Eintritt des Rechtsschutzfalls beeinflusst noch den Umfang unserer Leistung erhöht hat. • Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir haben nicht gekündigt.
(4) Die vorstehend beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt, wenn • die Veränderung so unerheblich ist, dass diese nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde oder • ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll.
Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
(1) Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da an diesen höheren Beitrag verlangen. Denn damit sichern wir eine höhere Gefahr ab. Solche Umstände können folgende Beispiele sein: • die Erhöhung der Beschäftigtenzahl beim Rechtsschutz für Gewerbetreibende / selbständige Ärzte, Apotheker, medizinische Berufe und Bereiche gemäß §§ 24, 28 und 28 a, • die Veränderung der Mitgliederanzahlen beim Vereins-Rechtsschutz gemäß § 24 a, • die Vergrößerung der landwirtschaftlich genutzten Fläche beim Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz gemäß § 27, • die Erhöhung der Jahresbruttomiete / -pacht beim Vermieter- / Verpächter-Rechtsschutz gemäß § 29 oder • ein weiteres oder mehrere weitere Fahrzeuge im Verkehrs-Rechtsschutz gemäß § 21. Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag nicht versichern können, können wir die Absicherung gegen diese Gefahr ausschließen. In folgenden Fällen können Sie den Versicherungsvertrag kündigen: • Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als zehn Prozent oder • wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab. In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats ausüben.
(2) Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da an nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
(3) Wenn wir Sie auffordern, uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats mitteilen. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können wir den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. [Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.] In folgenden Fällen haben Sie keinen Rechtsschutz: • Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben. • Sie unterlassen vorsätzlich oder grob fahrlässig erforderliche Angaben. • Der Rechtsschutzfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen. Ihr Rechtsschutz entfällt nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben bereits bekannt waren. Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. [Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.] Ausnahmen: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Rechtsschutz: • Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den Eintritt des Rechtsschutzfalls beeinflusst noch den Umfang unserer Leistung erhöht hat. • Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir haben nicht gekündigt.
(4) Die vorstehend beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt, wenn • die Veränderung so unerheblich ist, dass diese nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde oder • ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll.
Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025