In der Hausratversicherung der Degenia sind im Tarif T18 - basic auch Schäden durch Überschalldruckwellen abgesichert. Wird versicherter Hausrat durch die Druckwelle eines Überschallknalls zerstört oder beschädigt oder kommen Sachen dadurch abhanden, leistet der Versicherer Entschädigung. Hier erfahren Sie, was als Schaden durch Überschallknall gilt.
Für Überschalldruckwellen (Überschallknall) gilt im Tarif T18 - basic Folgendes:
- In Erweiterung der § 2 VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
- Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Luftfahrzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Flugzeug die Schallmauer durchbricht, entsteht eine Druckwelle. Beschädigt oder zerstört diese Druckwelle Ihren versicherten Hausrat – oder gehen dadurch Sachen verloren – leistet die Versicherung Entschädigung. Entscheidend ist, dass der Schaden unmittelbar auf der durch den Überschallknall eines Luftfahrzeuges entstehenden Druckwelle beruht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschalldruckwellen im Tarif T18 - basic versichert?
Ja. In Erweiterung der § 2 VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Was gilt als Schaden durch Überschallknall?
Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Luftfahrzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
Sind auch abhandengekommene Sachen abgesichert?
Ja. Der Versicherer leistet auch dann Entschädigung, wenn versicherte Sachen infolge eines Ereignisses durch Überschalldruckwellen abhandenkommen.
Muss der Schaden von einem Luftfahrzeug ausgehen?
Ja. Der Schaden muss direkt auf der durch den Überschallknall eines Luftfahrzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.