Die Degenia Hausratversicherung ersetzt im Tarif T18 - comfort auch Sachen, die am Arbeitsplatz während der Geschäftszeiten durch Diebstahl entwendet werden. Erfahren Sie, welche Gegenstände vom Schutz ausgenommen sind und welche Entschädigungsgrenze pro Schadenfall gilt.
Der Versicherer leistet auch – abweichend von § 1.1 b) VHB in Verbindung mit § 3.2 VHB und § 7.3 VHB – Entschädigung für versicherte Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und am Arbeitsplatz durch Diebstahl – während der Geschäftszeiten – entwendet werden.
Nicht versichert sind:
- Wertsachen gemäß § 13.1 VHB
- Scheck- und Kreditkarten
- Foto-, Film-, Audio- und Videogeräte jeweils mit Zubehör
- Auto- und Mobiltelefone jeweils mit Zubehör
- EDV-Geräte jeweils mit Zubehör
- Spielekonsolen jeweils mit Zubehör
- mobile Navigationssysteme jeweils mit Zubehör
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen
Entschädigungsgrenze:
Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze von 1 % der Versicherungssumme, maximal 1.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihnen persönliche Gegenstände, die Ihnen oder Ihren Mitbewohnern gehören, am Arbeitsplatz während der Geschäftszeiten gestohlen, springt die Hausratversicherung auch außerhalb Ihrer Wohnung ein. Diese Lesehilfe ist unverbindlich – bestimmte Gerätegruppen und rein beruflich genutzte Sachen sind allerdings ausgenommen, und die Erstattung ist pro Schadenfall der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Wird Diebstahl am Arbeitsplatz überhaupt ersetzt?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und am Arbeitsplatz während der Geschäftszeiten durch Diebstahl entwendet werden.
Welche Gegenstände sind vom Schutz ausgenommen?
Nicht versichert sind Wertsachen gemäß § 13.1 VHB, Scheck- und Kreditkarten sowie Foto-, Film-, Audio-, Videogeräte, Auto- und Mobiltelefone, EDV-Geräte, Spielekonsolen und mobile Navigationssysteme jeweils mit Zubehör. Ebenfalls ausgeschlossen sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe dienen.
Wie hoch ist die Entschädigung pro Schadenfall?
Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze von 1 % der Versicherungssumme, maximal 1.000 EUR.
Wem müssen die gestohlenen Sachen gehören?
Versichert sind Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören.
Gilt der Schutz auch außerhalb der Geschäftszeiten?
Der Diebstahl am Arbeitsplatz ist während der Geschäftszeiten versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018