Können defekte oder zerstörte Sachen wegen des technischen Fortschritts nicht mehr in gleicher Art und Güte ersetzt werden, übernimmt die Degenia Hausratversicherung die tatsächlich entstandenen Mehrkosten – die Ersatzgüter sollen den vorhandenen Sachen dabei möglichst nahekommen.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Mehrkosten durch Technologiefortschritt:
Der Versicherer ersetzt – in Erweiterung von § 8 VHB – die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten. Diese entstehen dadurch, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts entweder nicht möglich ist oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich wäre.
Die Ersatzgüter müssen hierbei den vorhandenen Sachen möglichst nahe kommen.
Was bedeutet das konkret?
Lässt sich ein beschädigter oder zerstörter Gegenstand wegen der technischen Weiterentwicklung nicht mehr genau so wiederbeschaffen oder wäre das nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, springt diese Erweiterung ein. Der Versicherer trägt dann die zusätzlichen Kosten für ein möglichst vergleichbares Ersatzgut. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Was sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt?
Es sind die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich ist oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich wäre.
Auf welcher Grundlage werden diese Mehrkosten ersetzt?
Der Versicherer ersetzt sie in Erweiterung von § 8 VHB.
Welche Anforderungen gelten für die Ersatzgüter?
Die Ersatzgüter müssen den vorhandenen Sachen möglichst nahe kommen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 - comfort.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018