In der Degenia Hausratversicherung werden im Tarif T18 - comfort auch sonstige Bruchschäden an Armaturen ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt. Erfahren Sie, welche Armaturen dazu zählen, wann Austauschkosten nach einem Rohrbruch übernommen werden und bis zu welcher Höhe je Versicherungsfall geleistet wird.
In Erweiterung von § 4.1 b) VHB gilt:
Der Versicherer ersetzt auch sonstige Bruchschäden an Armaturen, sofern der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt.
Als Armaturen gelten:
- Ablauf
- Ab- und Überlaufgarnituren
- Ausdehnungsgefäß
- Boiler
- Brauseschlauch
- Druckbehälter
- Druckmesser
- Druckspüler
- Durchlauferhitzer
- Geruchsverschluss
- Hähne
- Hebeanlage
- Heizkörper
- Mischbatterie
- Rückstauklappe / -ventil
- Schieber
- Speicher
- Spülkasten
- Thermostat
- Umwälzpumpe
- Ventile aller Art
- Wasserfilter
- Wasserzähler
- Warmwasserspeicher
Ausgeschlossen sind:
Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
Austauschkosten:
Weiterhin ersetzt der Versicherer die Kosten für den Austausch der zuvor genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß § 4.1 a) VHB im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Mieter für Armaturen im Haus oder in der Wohnung einstehen müssen, springt die Versicherung auch bei sonstigen Bruchschäden an diesen Teilen ein. Dazu zählen viele Bauteile rund um Wasser und Heizung – von Hähnen und Mischbatterien bis zu Boiler und Heizkörper. Zusätzlich werden die Kosten übernommen, wenn eine solche Armatur nach einem Rohrbruch ausgetauscht werden muss. Bereits vorher defekte Armaturen sind nicht mitversichert, und die Leistung ist pro Schadenfall der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Wann werden sonstige Bruchschäden an Armaturen ersetzt?
Der Versicherer ersetzt sonstige Bruchschäden an Armaturen, sofern der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt. Dies gilt in Erweiterung von § 4.1 b) VHB.
Welche Teile zählen als Armaturen?
Dazu gehören unter anderem Ablauf, Ab- und Überlaufgarnituren, Ausdehnungsgefäß, Boiler, Brauseschlauch, Druckbehälter, Druckmesser, Druckspüler, Durchlauferhitzer, Geruchsverschluss, Hähne, Hebeanlage, Heizkörper, Mischbatterie, Rückstauklappe / -ventil, Schieber, Speicher, Spülkasten, Thermostat, Umwälzpumpe, Ventile aller Art, Wasserfilter, Wasserzähler und Warmwasserspeicher.
Sind bereits defekte Armaturen mitversichert?
Nein. Bruchschäden an bereits defekten Armaturen sind ausgeschlossen.
Werden auch die Austauschkosten übernommen?
Ja. Der Versicherer ersetzt die Kosten für den Austausch der genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß § 4.1 a) VHB im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
Bis zu welcher Höhe wird geleistet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018