Die Degenia Hausratversicherung übernimmt bei einem Rohrbruch den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, den das Versorgungsunternehmen dem Versicherungsnehmer als Mieter in Rechnung stellt – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze je Versicherungsfall und nur, soweit kein anderer Vertrag dafür aufkommt.
Erweiterung von § 8 VHB:
Der Versicherer ersetzt den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Versicherungsfalles nach § 4 VHB Abschnitt A entsteht und das Versorgungsunternehmen dem Versicherungsnehmer als Mieter in Rechnung stellt.
Wichtige Regelungen im Überblick:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
- Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es durch einen versicherten Rohrbruch zu einem erhöhten Verbrauch an Frischwasser und Gas, springt die Versicherung für diese Mehrkosten ein. Voraussetzung ist, dass Sie als Mieter die entsprechende Rechnung vom Versorgungsunternehmen erhalten. Die Leistung ist auf einen bestimmten Betrag begrenzt und greift nur, wenn kein anderer Vertrag dafür aufkommt.
Häufige Fragen
Was wird beim Wasser- und Gasverlust infolge Rohrbruch erstattet?
Erstattet wird der Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Versicherungsfalles nach § 4 VHB Abschnitt A entsteht und das Versorgungsunternehmen dem Versicherungsnehmer als Mieter in Rechnung stellt.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Wird auch gezahlt, wenn eine andere Versicherung greift?
Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Für wen gilt diese Leistung?
Die Leistung gilt für den Versicherungsnehmer als Mieter, dem das Versorgungsunternehmen den Mehrverbrauch in Rechnung stellt.