Bei der Degenia Hausratversicherung bleibt der versicherte Hausrat geschützt, wenn Kampfmittel wie Patronen, Granaten oder Bomben aus einer Kriegszeit erst nach Kriegsende explodieren – der übliche Kriegsausschluss greift in diesem Fall nicht.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - basic folgende Regelung für Schäden durch Explosion von Blindgängern:
Es geht um Kampfmittel, die während eines der folgenden Ereignisse abgeschossen oder abgeworfen wurden:
- Krieg
- kriegsähnliches Ereignis
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
Zu diesen Kampfmitteln zählen zum Beispiel Patronen, Granaten oder Bomben.
Explodieren solche Kampfmittel erst nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig, so gilt für die daraus entstandenen Schäden am versicherten Hausrat kein Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHB.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein alter Blindgänger – etwa eine Bombe oder Granate aus einer Kriegszeit – erst lange nach Kriegsende hochgeht und dabei den versicherten Hausrat beschädigt, wird der Schaden nicht als Kriegsschaden vom Schutz ausgenommen. Der übliche Kriegsausschluss greift in diesem Fall also nicht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Explosion eines Blindgängers am Hausrat versichert?
Ja. Explodieren abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel erst nach Beendigung des Krieges, gilt für die daraus entstandenen Schäden am versicherten Hausrat kein Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHB.
Welche Kampfmittel sind gemeint?
Gemeint sind abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel wie Patronen, Granaten oder Bomben.
Bei welchen Ereignissen muss das Kampfmittel abgeschossen oder abgeworfen worden sein?
Während eines Krieges, kriegsähnlichen Ereignisses, Bürgerkrieges, einer Revolution, Rebellion oder eines Aufstandes.
Wann greift die Regelung, dass kein Ausschluss gilt?
Wenn die Kampfmittel erst nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig explodieren und dadurch Schäden am versicherten Hausrat entstehen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018