Die Degenia Hausratversicherung leistet auch dann, wenn ein Dieb zunächst in einen nicht versicherten Raum desselben Gebäudes einbricht und von dort ohne weitere Hindernisse in Ihre versicherten Räume gelangt – ganz gleich, ob dieser Raum privat oder gewerblich genutzt wird.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - basic Folgendes für Einbruch über nicht versicherte Räume:
Versicherungsschutz besteht auch, wenn in dem Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, gemäß § 3.2 VHB in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Zur Gefahr „Leitungswasser“
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn ein Einbrecher nicht direkt in Ihre versicherten Räume eindringt, sondern zunächst einen anderen, nicht mitversicherten Raum im selben Gebäude nutzt, sind Sie geschützt – vorausgesetzt, er gelangt von dort ohne weitere Hindernisse zu Ihrem Hausrat. Ob dieser Zwischenraum privat oder gewerblich genutzt wird, spielt dabei keine Rolle.
Häufige Fragen
Ist ein Einbruch über einen nicht versicherten Raum mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch, wenn im selben Gebäude in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
Spielt es eine Rolle, ob der nicht versicherte Raum privat oder gewerblich genutzt wird?
Nein. Es ist unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Welche Voraussetzung gilt für den Zugang zu den versicherten Räumen?
Der Dieb muss von dem nicht versicherten Raum ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangen.
Auf welche Regelung stützt sich der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht gemäß § 3.2 VHB für das Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet.