Die Hausratversicherung der Degenia schließt im Tarif T18 - basic Schäden durch radioaktive Isotope ein, sofern diese als Folge eines versicherten Schadenereignisses durch betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhandene oder verwendete Isotope entstehen – insbesondere durch Kontamination und Aktivierung. Nicht umfasst sind Isotope von Kernreaktoren.
Eingeschlossene Schäden durch radioaktive Isotope:
Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch radioaktive Isotope entstehen, die auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhanden sind oder verwendet werden.
Besonders erfasst sind dabei:
- Schäden durch Kontamination
- Schäden durch Aktivierung
Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Versicherungsort/Außenversicherung
Was bedeutet das konkret?
Werden versicherte Sachen infolge eines versicherten Schadenereignisses durch radioaktive Isotope beschädigt, die betriebsbedingt auf dem Grundstück des Versicherungsorts vorhanden sind oder dort verwendet werden, greift der Versicherungsschutz. Erfasst sind dabei ausdrücklich auch Schäden durch Kontamination und Aktivierung. Isotope aus Kernreaktoren sind hiervon nicht umfasst.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch radioaktive Isotope mitversichert?
Ja. Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen.
Welche Arten von Schäden sind dabei besonders erfasst?
Insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung sind eingeschlossen.
Wo müssen die radioaktiven Isotope vorhanden sein, damit der Schutz greift?
Die Isotope müssen betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhanden oder verwendet werden, auf dem der Versicherungsort liegt.
Gilt der Schutz auch für Isotope aus Kernreaktoren?
Nein. Für radioaktive Isotope von Kernreaktoren gilt der Einschluss nicht.