Verbessert die degenia Versicherungsdienst AG in der Hausratversicherung ihre Bedingungen für neue Verträge ausschließlich zugunsten der Versicherungsnehmer und ohne Zusatzbeitrag, profitieren auch bestehende Verträge automatisch davon – und zwar ab dem Gültigkeitstag für alle danach neu eintretenden Leistungsfälle.
Künftige Leistungsverbesserungen / Innovationsklausel im Tarif T18 - basic:
Ändert die degenia Versicherungsdienst AG im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die „Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB)" und/oder die Besonderen Bedingungen zur Hausratversicherung ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen:
- ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag,
- für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Die Innovationsklausel sorgt dafür, dass Sie als bestehender Kunde nicht ins Hintertreffen geraten, wenn die Bedingungen später besser werden. Führt die degenia für neue Verträge Verbesserungen ein, die für die Versicherungsnehmer nur Vorteile bringen und keinen Aufpreis kosten, gelten diese automatisch auch für Ihren laufenden Vertrag. Maßgeblich ist der Gültigkeitstag der neuen Bedingungen; ab dann sind alle neu eintretenden Leistungsfälle erfasst.
Häufige Fragen
Was regelt die Innovationsklausel in der Degenia Hausratversicherung?
Sie regelt, dass Bedingungsänderungen, die die degenia Versicherungsdienst AG für neue Verträge ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers und ohne Zusatzbeitrag einführt, ab ihrem Gültigkeitstag auch für Ihren bestehenden Vertrag gelten.
Muss ich für die verbesserten Bedingungen extra bezahlen?
Nein. Die Klausel greift nur bei Bedingungsänderungen, für die kein Zusatzbeitrag berechnet wird.
Ab wann gelten die neuen, besseren Bedingungen für meinen Vertrag?
Sie gelten ab dem Gültigkeitstag der neuen Bedingungen für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Gilt die Verbesserung auch für bereits eingetretene Schäden?
Nein. Erfasst sind nur Leistungsfälle, die ab dem Gültigkeitstag der neuen Bedingungen neu eintreten.
Gilt die Klausel auch bei Änderungen zulasten des Versicherungsnehmers?
Nein. Die Innovationsklausel greift ausschließlich bei Änderungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB), Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018