In der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 - basic müssen Sie bei Abwesenheit alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigen sowie Einbruchmeldeanlagen einschalten und funktionstüchtig halten. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung oder Leistungskürzung.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - basic Folgendes für Sicherheitsvorschriften:
Abwesenheit von der Wohnung:
- Für die Zeit, in der sich niemand berechtigt in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
- Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird (z. B. Gang zum Briefkasten oder Mülleimer).
Gebrauchsfähiger Zustand der Sicherungen:
- Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.
- Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Folgen bei Verletzung der Obliegenheiten:
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 26.1 b) und 26.3 VHB beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Verlassen Sie Ihre Wohnung, sollten Sie sie ordnungsgemäß absichern: Türen und Fenster verschließen, vereinbarte Sicherungen nutzen und eine vereinbarte Alarmanlage aktivieren. Bei ganz kurzen Wegen wie dem Gang zum Briefkasten gilt das nicht. Halten Sie Ihre Sicherungen zudem funktionstüchtig und beheben Sie Defekte umgehend. Wer sich nicht daran hält, riskiert im Schadenfall Nachteile beim Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn niemand in der Wohnung ist?
Für die Zeit, in der sich niemand berechtigt in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
Gilt das auch, wenn ich die Wohnung nur kurz verlasse?
Nein. Die Verpflichtung gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird, zum Beispiel für den Gang zum Briefkasten oder Mülleimer.
Muss ich meine Sicherungen instand halten?
Ja. Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Was passiert, wenn ich diese Vorschriften verletze?
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 26.1 b) und 26.3 VHB beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.