Die Degenia Hausratversicherung schützt in ihrem Basis-Tarif gegen Fahrraddiebstahl, sofern dies besonders vereinbart ist – versichert sind Fahrräder, Fahrradanhänger und bestimmte Pedelecs bis 25 km/h. Wichtig sind dabei Obliegenheiten wie das Abschließen mit einem eigenständigen Fahrradschloss, das Aufbewahren des Kaufbelegs und die Anzeige bei der Polizei.
Leistungsversprechen und Definitionen:
Für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl.
Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Derartige Pedelecs sind auch dann versichert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe verfügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigen.
Nicht versichert sind Elektrofahrräder, bei denen die vorgenannten Geschwindigkeitsgrenzen überschritten werden.
Lose mit dem Fahrrad/Fahrradanhänger verbundene und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie gleichzeitig entwendet worden sind.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad und den Fahrradanhänger jeweils durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte „Rahmenschlösser“) gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Besondere Obliegenheiten im Schadensfall:
- Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg, sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder/Fahrradanhänger zu beschaffen und aufzubewahren, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad/der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer:
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei und nach § 26.1 b) VHB zur Kündigung berechtigt sein.
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für den Diebstahl des Fahrrades/Fahrradanhängers vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Fahrraddiebstahlschutz greift, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Versichert sind Fahrräder, Fahrradanhänger und bestimmte Pedelecs. Damit die Entschädigung erhalten bleibt, sollte das Rad abgeschlossen, der Kaufbeleg aufbewahrt und ein Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden. Die Auszahlung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme gedeckelt.
Häufige Fragen
Ist Fahrraddiebstahl automatisch mitversichert?
Nein. Im Tarif T18 - basic gilt der Schutz für Fahrraddiebstahl nur, sofern er besonders vereinbart ist.
Sind Pedelecs und E-Bikes versichert?
Versichert sind Pedelecs, die nur bis maximal 25 km/h unterstützen, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Eine elektrische Anfahrhilfe bis 6 km/h ist erlaubt. Nicht versichert sind Elektrofahrräder, bei denen diese Geschwindigkeitsgrenzen überschritten werden.
Wie muss ich mein Fahrrad sichern?
Wenn Sie das Fahrrad oder den Anhänger nicht zur Fortbewegung nutzen, müssen Sie es jeweils durch ein eigenständiges Fahrradschloss sichern. Fest verbaute Sicherungen wie Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständiges Schloss.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer nachweisen, dass das Fahrrad oder der Anhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit der Anzeige wieder herbeigeschafft wurde. Zudem sollten Sie Kaufbeleg und Unterlagen zu Hersteller, Marke und Rahmennummer aufbewahren.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für den Diebstahl des Fahrrades bzw. Fahrradanhängers vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018