Plötzlich und bestimmungswidrig austretender Rauch oder Ruß, der Ihren Hausrat beschädigt, ist in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 - comfort mitversichert. Anders sieht es bei Schäden durch dauernde Einwirkung aus – hier erfahren Sie, was gedeckt ist und wo die Grenze verläuft.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort Folgendes für Rauch- und Rußschäden:
- In Erweiterung von § 2.1 VHB gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig auf den versicherten Hausrat einwirkt, mitversichert.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß entstehen.
Was bedeutet das konkret?
Tritt Rauch oder Ruß plötzlich und ungewollt aus und beschädigt dabei Ihre Einrichtung, greift der Versicherungsschutz. Entscheidend ist die plötzliche, bestimmungswidrige Einwirkung. Schäden, die sich über längere Zeit durch dauerhafte Einwirkung von Rauch oder Ruß aufbauen, sind dagegen nicht abgedeckt. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen des Tarifs.
Häufige Fragen
Sind Rauch- und Rußschäden am Hausrat mitversichert?
Ja. In Erweiterung von § 2.1 VHB ist jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß mitversichert, wenn dieser plötzlich bestimmungswidrig auf den versicherten Hausrat einwirkt.
Welche Rauch- und Rußschäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß entstehen.
Was bedeutet „plötzlich bestimmungswidrig"?
Versichert ist die Einwirkung von Rauch oder Ruß, die plötzlich und bestimmungswidrig auf den versicherten Hausrat trifft. Eine dauernde Einwirkung fällt nicht darunter.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 - comfort.