Explodiert in der Degenia Hausratversicherung ein Kampfmittel wie eine Patrone, Granate oder Bombe erst nach Kriegsende, sind die dadurch entstandenen Schäden am versicherten Hausrat abgedeckt – der sonst übliche Kriegsausschluss nach § 1.2 a) VHB greift für solche Blindgänger-Schäden nicht.
Für Schäden durch Explosion von Blindgängern gilt:
Abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel wie Patronen, Granaten oder Bomben können erst nach Beendigung eines Krieges teilweise oder vollständig explodieren. Voraussetzung ist, dass sie während eines der folgenden Ereignisse eingesetzt wurden:
- Krieg
- kriegsähnliches Ereignis
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
Für die daraus entstandenen Schäden am versicherten Hausrat gilt kein Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHB.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Kriegskampfmittel als Blindgänger im Boden liegen bleibt und erst nach Kriegsende explodiert, sind die dadurch entstandenen Schäden an Ihrem versicherten Hausrat nicht vom sonst üblichen Kriegsausschluss erfasst. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Explosion von Blindgängern versichert?
Ja. Explodieren abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel erst nach Beendigung des Krieges, gilt für die daraus entstandenen Schäden am versicherten Hausrat kein Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHB.
Welche Kampfmittel sind gemeint?
Gemeint sind abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel wie Patronen, Granaten oder Bomben.
In welchem Zusammenhang müssen die Kampfmittel abgeschossen oder abgeworfen worden sein?
Während eines Krieges, kriegsähnlichen Ereignisses, Bürgerkrieges, einer Revolution, Rebellion oder eines Aufstandes.
Ab wann greift der Versicherungsschutz für solche Schäden?
Wenn die Kampfmittel erst nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig explodieren, gilt für die daraus entstandenen Schäden am versicherten Hausrat kein Ausschluss.