Die Degenia Hausratversicherung erweitert den Schutz auf Diebstahl von Gegenständen, die sich innerhalb des eingefriedeten Grundstücks oder im Treppenhaus befunden haben – etwa Gartenmöbel, Kinderwagen, Rasenmäher oder aufgehängte Wäsche. Hier erfahren Sie, welche Sachen versichert sind, welche Höchstsumme je Versicherungsfall gilt und welche Pflichten im Schadenfall bestehen.
In Erweiterung zu § 3 VHB besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl der nachstehend genannten Sachen, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweislich
- innerhalb des eingefriedeten Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, oder
- im Treppenhaus des Gebäudes, in dem sich die versicherte Wohnung befindet,
befunden haben.
Versichert sind:
- a) Wäsche und Bekleidung – ohne Pelz- und Lederwaren –, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls zum Waschen, Trocknen oder Lüften außerhalb der Wohnung befunden haben;
- b) Gartenmöbel und Gartengeräte/-werkzeuge einschließlich Rasenmäher/Rasen-Mähroboter;
- c) Gartenskulpturen und Zierbrunnen;
- d) Wäschespinnen, Trampoline, Spielgerüste und Grills;
- e) Kinder-Spielgeräte und Spielfahrzeuge (Go-Kart) und Sportgeräte;
- f) Waschmaschinen und Wäschetrockner;
- g) Kinderwagen, Rollstühle/Krankenfahrstühle sowie Gehhilfen.
Nicht versichert:
- Fremdes Eigentum ist nicht versichert.
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Obliegenheiten im Schadenfall:
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dieser sowie uns ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einreichen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei und nach § 26.1 b) VHB zur Kündigung berechtigt sein.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen etwas gestohlen, das sich draußen auf Ihrem umzäunten Grundstück oder im Treppenhaus befunden hat, greift dieser erweiterte Schutz. Er gilt für bestimmte Gegenstände wie Gartenmöbel, Kinderwagen, Rasenmäher oder aufgehängte Wäsche. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei melden und eine Liste der gestohlenen Sachen einreichen – nur eigene Gegenstände sind abgedeckt, und die Erstattung ist pro Schadenfall gedeckelt.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände sind bei Diebstahl auf dem Grundstück oder aus dem Treppenhaus versichert?
Versichert sind unter anderem zum Waschen, Trocknen oder Lüften außerhalb der Wohnung befindliche Wäsche und Bekleidung (ohne Pelz- und Lederwaren), Gartenmöbel und Gartengeräte/-werkzeuge einschließlich Rasenmäher/Rasen-Mähroboter, Gartenskulpturen und Zierbrunnen, Wäschespinnen, Trampoline, Spielgerüste und Grills, Kinder-Spielgeräte und Spielfahrzeuge (Go-Kart) und Sportgeräte, Waschmaschinen und Wäschetrockner sowie Kinderwagen, Rollstühle/Krankenfahrstühle und Gehhilfen.
Bis zu welchem Betrag wird der Schaden ersetzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Ist auch fremdes Eigentum mitversichert?
Nein, fremdes Eigentum ist nicht versichert.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dieser sowie dem Versicherer ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einreichen.
Was passiert, wenn ich diese Pflichten verletze?
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei und nach § 26.1 b) VHB zur Kündigung berechtigt sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018