Wer Hausrat der Degenia Hausratversicherung außerhalb der ständigen Wohnung aufbewahrt, muss wissen, welche Wertsachen dort nicht mitversichert sind. In Wochenend- und Ferienhäusern oder nicht ständig bewohnten Gebäuden greifen weitergehende Ausschlüsse als in Zweitwohnungen – von Bargeld über Schmuck bis zu Kunstgegenständen, Silber und Antiquitäten.
Im Tarif T18 - basic gilt für Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung Folgendes:
Abweichend von § 6.1 und 6.2 und § 13 VHB sind nicht versichert:
In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto- und optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
Weitere, nur auf besondere Vereinbarung geltende Zusatzbedingungen:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe erklärt den Sachinhalt: Aufbewahrungsorte außerhalb der ständigen Wohnung sind beim Versicherungsschutz nicht gleichgestellt. In nicht ständig bewohnten Gebäuden wie Wochenend- oder Ferienhäusern ist der Kreis der ausgeschlossenen Sachen weiter gefasst und umfasst zum Beispiel auch Silber, Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie Antiquitäten. In Zweitwohnungen innerhalb ständig bewohnter Gebäude fällt der Ausschluss etwas enger aus. Für welche Sachen an welchem Ort kein Schutz besteht, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Häufige Fragen
Ist Bargeld in einem Ferienhaus versichert?
Nein. In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden sind Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge nicht versichert.
Sind Schusswaffen und Fotoapparate in einer Zweitwohnung ausgeschlossen?
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind Schusswaffen sowie Foto- und optische Apparate nicht als ausgeschlossen aufgeführt. Sie werden ausdrücklich nur bei nicht ständig bewohnten Gebäuden genannt.
Wie werden Antiquitäten behandelt?
In nicht ständig bewohnten Gebäuden sind sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), nicht versichert – jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Gibt es einen Unterschied bei Silbersachen zwischen den Aufbewahrungsorten?
Ja. In nicht ständig bewohnten Gebäuden sind alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin ausgeschlossen. Bei Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden werden nur Sachen aus Gold oder Platin genannt.
Sind Kunstgegenstände außerhalb der ständigen Wohnung versichert?
Kunstgegenstände wie Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sind sowohl in nicht ständig bewohnten Gebäuden als auch in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden nicht versichert.