Bei der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 - comfort gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist. Damit wird der Leitungswasserschutz rund um innenliegende Regenfallrohre erweitert.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes:
In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Weitere Gefahren/Schäden
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für Leitungswasser wird hier erweitert: Auch Wasser, das ungewollt aus Regenfallrohren austritt, die innerhalb des Gebäudes verlaufen, wird als Leitungswasser behandelt. Das ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind innenliegende Regenfallrohre mitversichert?
Ja. Im Tarif T18 - comfort der Degenia gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Auf welcher Grundlage erfolgt diese Erweiterung?
Die Regelung gilt in Erweiterung von § 4.2 VHB.
Gilt der Schutz auch für Regenfallrohre außerhalb des Gebäudes?
Die Regelung bezieht sich auf im Gebäude verlaufende Regenfallrohre. Zu Rohren außerhalb des Gebäudes hängt es vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T18 - comfort.