Bei der Degenia Hausratversicherung im Tarif comfort werden die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung privater Daten und Programme erstattet, wenn diese durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung am Datenträger verloren gegangen sind – einschließlich eines erfolglosen Wiederherstellungsversuchs.
Datenrettungskosten:
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Ausschlüsse:
a) Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien)
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Entschädigungsgrenzen:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Gehen private Daten oder Programme durch eine versicherte Beschädigung des Datenträgers verloren, übernimmt die Versicherung die notwendigen Kosten, um diese Daten technisch wiederherzustellen. Auch wenn der Rettungsversuch nicht gelingt, sind die dafür entstandenen Kosten mitversichert. Für Daten ohne Nutzungsberechtigung, für ohnehin gesicherte Programme sowie für einen neuen Lizenzerwerb gibt es hingegen keine Leistung. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Daten sind bei den Datenrettungskosten versichert?
Versichert sind elektronisch gespeicherte, ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Werden auch die Kosten eines erfolglosen Rettungsversuchs übernommen?
Ja, ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Wird die Wiederbeschaffung von Daten ersetzt?
Nein, versichert ist die technische Wiederherstellung – und nicht die Wiederbeschaffung – der Daten und Programme.
Welche Kosten sind ausgeschlossen?
Nicht ersetzt werden Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. Raubkopien), sowie für Programme und Daten, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorgehalten werden. Zudem gibt es keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018