Bei der Degenia Hausratversicherung im Tarif comfort übernimmt der Versicherer die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens, sofern der entschädigungspflichtige Schaden 10.000 EUR übersteigt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Regelung zu Sachverständigenkosten:
- Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 10.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15.6 VHB zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei einem Schaden ein Sachverständigenverfahren durchgeführt, entstehen dafür Kosten, die anteilig der Versicherungsnehmer trägt. Übersteigt der ersatzpflichtige Schaden 10.000 EUR, beteiligt sich der Versicherer an diesen Kosten. Diese Beteiligung ist pro Versicherungsfall auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe werden Sachverständigenkosten ersetzt?
Der Versicherer ersetzt die Kosten, soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 10.000 EUR übersteigt.
Welche Kosten werden übernommen?
Ersetzt werden die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15.6 VHB zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif comfort.